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Auslandsaufenthalte von Lehrenden und Personal
Ansprechpartnerinnen
Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen des FB01
Mareike Tudor, M.A.
Seminarstraße 20
49074 Osnabrück
Büro 15/108
mareike.tudor@uos.de
+49 541 969 4381
Servicezeiten:
Mo 9-12 Uhr, 14-15:30 Uhr
Di 9-12 Uhr, 14-15:30 Uhr
Mi 9-12 Uhr, 14-15:00 Uhr
Do 9-12 Uhr
Sprechstunde (in Präsenz oder per Videomeeting) nach Vereinbarung
International Office
Anne Bartke
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Büro 19/E05
Tel.: +49 541 969-4765
anne.bartke@uos.de
Mitarbeiter*innen aus Lehre und Verwaltung haben die Möglichkeit einen durch das Erasmus+ Programm geförderten Auslandsaufenthalt mit einer Länge zwischen 2 Tagen und 6 Wochen (Mobility for Training) bzw. 2 Tagen und 2 Monaten (Mobility for Teaching) durchzuführen. Der finanzielle Zuschuss beinhaltet dabei eine je nach Entfernung berechnete Pauschale für die Reisekosten (siehe Distance Calculator) sowie einen täglichen Betrag für Unterkunft und Verpflegung, der sich nach den Lebenshaltungskosten im Zielland richtet. Nähere Informationen dazu finden sich auf den Webseiten des International Office.
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Mobilität ein vertragliches Arbeitsverhältnis als Mitarbeiter*in/Professor*in mit der Universität Osnabrück vorliegt. Eine Personalmobilität kann im Rahmen einer Dienstreise zu zwei Zwecken stattfinden: Mobility for Teaching (STA), oder Mobility for Training (STT).
Mobility for Teaching (STA)
Eine Lehraufenthalt im Ausland über das Erasmus+ Programm muss mindestens 2 Tage (max. 2 Monate) dauern und wenigstens acht Stunden Lehre pro Woche (bei längeren Aufenthalten entsprechend mehr) umfassen. Die Lehre sollte nach Möglichkeit in das reguläre Studienprogramm der Gastuniversität integriert sein. Ferner muss ein gültiges "Interinstitutional Agreement" über die geplante Durchführung einer Lehrmobilität "Teaching Mobility" mit der jeweiligen ausländischen Erasmus+ Partnerhochschule vorliegen. Ggf. könnte eine Teaching Mobility noch kurzfristig in das Abkommen mit aufgenommen werden, wenn beide Partnereinrichtungen dem zustimmen.
Die Gelder für die Förderung einer STA-Mobilität werden jährlich vom International Office ausgeschrieben. Nach Abschluss der ersten Antragsrunde (Frist 31.10.2024) stehen für 2024/25 noch Restgelder zur Verfügung. Weitere Änträge für Lehrendenmobilitäten können daher beim International Office eingereicht werden. Die Anträge werden dann nach Reihenfolge des Eingangs geprüft und je nach Mittelverfügbarkeit entschieden. Anträge sollten min. 4 Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität eingereicht werden. Informationen zur Förderung und dem Antragsprozess sind hier zu finden.
Auswahlkriterien gemäß EU-Richtlinien: erstmaliger Antrag, Förderung des wiss. Nachwuchses, Reziprozität, Verknüpfung mit anderen Kooperationsaktivitäten, "Grünes Reisen"
Die Erasmus+ Partneruniversitäten mit einer Vereinbarung für eine Teaching Mobility können in der Austauschdatenbank Lehrendenmobilität eingesehen werden.
Wenn Sie sich für eine Lehrendenmobilität an einer unserer Partneruniversitäten interessieren, dann melden Sie sich bitte zunächst bei Mareike Tudor im Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen. Dort wird dann das weitere Vorgehen und Ihre Vorstellungen vom Zeitpunkt und thematischem Schwerpunkt der Mobilität und weiteres Organisatorisches besprochen. Die Einbinung in das Lehrprogramm der Gastuniversität kann beispielsweise über ein Blockseminar oder die Mitwirkung an Ringvorlesungen, Übernahme einzelner Sitzungen in Lehrveranstaltungen o.Ä. geschehen. Wichtig ist, dass zum Bewerbungszeitpunkt beim International Office bereits eine zumindest vorläufige Zusage der Gastuniversität über Ihre Aufnahme als Gastlehrende*r vorliegt. Gerne fragen wir für Sie bei den für Sie interessanten Partneruniversitäten an. Anschließend sind gebündelt über das Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen ein Antragsformular sowie ein Mobility Agreement for Teaching beim International Office einzureichen. Zur Beantragung der Erasmus+ Förderung muss darüber hinaus ein Dienstreiseantrag gestellt werden.
Mobility for Training (STT)
Sowohl wissenschaftliches Personal als auch Verwaltungspersonal können einen mit Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt über eine Staff Mobility for Training machen. Diese dient den Fortbildungszwecken, der Stärkung der Zusammenarbeit, oder der Förderung der Internationalisierung in verschiedensten Bereichen. Die Dauer kann zwischen mindestens 2 Tagen und maximal 6 Wochen liegen. Für diese Mobilitätsform muss nicht zwingend ein Erasmus+ Abkommen zwischen der entsendenden und empfangenen Universität vorliegen, es erleichtert jedoch die Organisation und Durchführung. Es sind grundsätzlich zwei Varianten möglich:
a) Ein Aufenthalt an der Gastuniversität zu individuellen Fortbildungszwecken: In diesem Fall wird das Programm für den Austausch individuell zwischen den Universitäten und der anreisenden Person vereinbart. Möglich ist hier z.B. ein Job Shadowing, die Hospitation in einem bestimmten Verwaltungsbereich, oder die Zusammenarbeit zum Aufbau von Studiengängen o.Ä. Wichtig ist, dass eine konkrete Fortbildungsmaßnahme definiert wird.
b) Über eine Erasmus Staff Week, die von der Gastuniversität ausgeschrieben wird: Aktuelle Angebote für verschiedene Zielgruppen und Themen sind über das Portal IMOTION recherchierbar. Die interessierte Person bewirbt sich dann zunächst bei der Gastuniversität für die Teilnahme und reicht anschließend weitere Unterlagen zur Genehmigung beim International Office ein.
Für die Beantragung der STT Mobilität und der damit verbundenen finanziellen Förderung beim International Office gibt es keine feste Frist im Jahr. Ein Antrag kann jeweils laufend vor einer anstehenden Mobilität gestellt werden. Die aktuelle Ausschreibung inkl. der finanziellen Fördersätze ist hier zu finden.