Fachbereich 01

KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN


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Geschäftsstelle des Prüfungsamts Promotion am Fachbereich Kultur- und Sozialwissenschaften

Ansprechpartnerin / Verwaltung

Anne Rüther
Sprechstunde: Mo. von 14-15 Uhr, Do. von 10-11 Uhr

HINWEIS: Am Montag, 18.11.2024, ist das Promotionsamt nicht besetzt!

NEUE ADRESSE:
Raum: 15/237 (Erweiterungsgebäude)

Seminarstr. 20
49074 Osnabrück
Telefon +49 541 969-4606
promotionfb1@uni-osnabrueck.de

Informationen zum Prüfungsverfahren

Mit Beginn des WS 2016/17 trat die neue Promotionsordnung des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften in Kraft, die für alle ab Okt. 2016 angenommenen Promotionsvorhaben Gültigkeit haben wird, geändert lt. AMBl. der Universität Osnabrück vom 19.12.19, Nr. 08/2019. 

Die entsprechenden Informationen und Vordrucke können hier abgerufen werden.

Für Doktorand_innen, die bereits vor Okt. 2016 angenommen wurden, gelten weiterhin die bisherigen Promotionsordnungen der ehemaligen Fachbereiche Sozialwissenschaften und Kultur- und Geowissenschaften. Bitte beachten Sie daher die

Hinweise und Formulare für sozialwissenschaftliche Promotionsverfahren (Annahme vor Okt. 2016)
(Politikwissenschaft und Soziologie)

Hinweise und Formulare für kultur- und geowissenschaftliche Promotionsverfahren (Annahme vor Okt. 2016)
(Geographie, Geschichte, Kunstgeschichte, Kunst/Kunstpädagogik und Textiles Gestalten).

Im Vorverfahren kann auf Wunsch die Anwendung der neuen Promotionsordnung beantragt werden
(Mustertext Antrag).

News / Termine / Aktuelles

Der Promotionsausschuss tagt im Regelfall einmal monatlich. Die nächste Sitzung des Promotionsausschusses findet am Mittwoch, den 27.11.2024, statt. Etwaige Anträge auf Annahme als Doktorand*in oder Zulassung zur Promotion müssen spätestens bis Mittwoch, den 13. November 2024, im Promotionsamt eingereicht werden.

Die offiziellen Bescheide zu eingereichten Anträgen ergehen in der Regel innerhalb von ca. zwei Wochen nach Sitzungstermin auf dem Postweg. Bis dahin bitten wir darum, von entsprechenden Anfragen abzusehen.

Einführung eines Individuellen Entwicklungsplans zur Promotion (Wichtige Information für alle Promovierenden!)

Seit Beginn des Sommersemesters 2016 ist für alle neu beginnenden Promotionsverfahren ein Individueller Entwicklungsplan (IDP) abzuschließen. Die Aufbewahrung des IDP selbst obliegt den Betreuenden, um die Vertraulichkeit der Vereinbarungen zu wahren.

Das Formblatt zur Dokumentation des Abschlusses des IDP ist von Betreuenden und Promovierenden zu unterschreiben und als Anlage zum Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses einzureichen.

Darüber hinaus ist ein IDP auch für alle aktuell laufenden Promotionsverfahren abzuschließen. Die "Bestätigung über den Abschluss eines Individuellen Entwicklungsplans zur Promotion" ist daher als Anlage zum Antrag auf Zulassung zur Promotion, also bei der Abgabe der Dissertation, beizufügen, sofern sie nicht schon früher eingereicht wurde.

Individueller Entwicklungsplan zur Promotion
- PDF

Bestätigung über den Abschluss eines Individuellen Entwicklungsplans zur Promotion
- PDF

Individual Development Plan for PhD Studies
- DOC (152 kB)
- PDF (160 kB)

Confirmation of conclusion of an Individual Development Plan for PhD Studies
- DOC
- PDF