Fachbereich 01

KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN


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Hinweise für sozialwissenschaftliche Promotionsvorhaben, die vor Okt. 2016 angenommen wurden

Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand durch den Promotionsausschuss Sozialwissenschaften bzw. Kultur- und Sozialwissenschaften berechtigt zur Einschreibung an der Universität Osnabrück. Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht in § 9, Abs. 2, Satz 4, die Einschreibung von Doktorand_innen als Promotionsstudierende vor. Der Antrag auf Immatrikulation erfolgt online über das Studierendensekretariat der Universität; die Einschreibung ist zum Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung (d. h. bei Abgabe der Dissertation) mit einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.

Bitte beachten Sie, dass der Vordruck zur Betreuungsbestätigung entfällt; stattdessen fügen Sie Ihren Unterlagen zur Einschreibung bitte eine Kopie der Bestätigung Ihrer Annahme durch den Promotionsausschuss bei.

Informationen zum Thema "Elektronische Dissertationen" finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek (E-Publikationen, E-Dissertationen).

Dokumente & Formulare